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Unsere AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Frick Freelance Services

Ziff. 1 Unser Angebot

Frick Freelance Services vermittelt und bieten Dienstleistungen aller Art an – namentlich über XBO.CH Fotografie graphische Gestaltung, Webdesign und Fotografie. Die konkreten Angebote finden sich auf der Website.

Ziff. 2 Allgemeines

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstrecken sich auf alle geschäftlichen Beziehungen zwischen Frick Freelance Services und ihren Kunden. Insbesondere gelten sie für verlangte und unverlangte Bildmaterialsendungen und digitale Bilddateien (Bildmaterial-Sendungen und digitale Bilddateien in der Folge kurz: Bildmaterial).
2. Frick Freelance Services stellen dem Besteller Bildmaterial leihweise zur Sichtung und Auswahl gegen Bearbeitungskosten zur Verfügung. Diese Zusendung stellt keine Zustimmung zur Nutzung (Veröffentlichung, Reproduktion, Bearbeitung, etc.) dar.
3. Bei den Bildmaterialien handelt es sich um digitale Bilddaten.
4. Zugestelltes Bildmaterial gilt als vereinbarungsgemäss, d.h. vollständig und unbeschädigt, geliefert und akzeptiert, sofern der Besteller nicht innert dreier Arbeitstage beim Bildanbieter widerspricht.
5. Ohne ausdrückliche gegenteilige Vereinbarung stellt Frick Freelance Services dem Besteller die Bilder nur zur Sichtung und Auswahl zur Verfügung. Der Besteller hat Frick Freelance Services für die Bereitstellung von Auswahlbildern zu entschädigen. Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Suchaufwand. Dieser ist pro Stunde mit mindestens CH 150.– zu entschädigen. Die Bereitstellung von Ansichtsbildern, die der Kunde als Datei auf einer CD erhält oder die er im Datenarchiv der Frick Freelance Services einsehen kann, erfolgt jedoch kostenlos.
6. Mit Ansichts- und Auswahlbildern darf der Besteller entweder auf Papier ausgedruckt oder im Datenformat ein nicht druckfähiges Kunden-Layout tätigen, ohne dass allfällig weitere Kosten anfallen würden. Die Bereitstellung von Ansichts- und Auswahlbildern ermächtigen den Besteller jedoch zu keiner weiteren Nutzung. Insbesondere ermächtigt die Bereitstellung den Besteller nicht, die Ansichts- und Auswahlbilder auf das Internet zu laden.
7. Will der Besteller mit Auswahl- oder Ansichtsdaten mehr machen, so stehen ihm zwei Möglichkeiten offen:
• Entweder bei Frick Freelance Services die Erlaubnis für das Herunterladen vom Internet einholen
• Oder bei Frick Freelance Services Daten bestellen, die druckfähig sind
• Die Kosten für die Erlaubnis, Auswahl- oder Ansichtsdaten auf das Internet zu laden, richten sich nach den Preisempfehlungen der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und Archive (SAB)
8. Jede weitere Nutzung und jede weitere Verwendung als die Präsentation in verbesserter Qualität erfordern vorgängig eine Anmeldung bei der Fotoagentur Frick Freelance Services zur Abklärung der Persönlichkeits- und Urheberrechte am Bild. Wird die Anmeldung nicht getätigt und das Okay der Fotoagentur Frick Freelance Services nicht eingeholt, so trägt der Besteller das Risiko der Verletzung allfälliger Persönlichkeits- und Urheberrechte am Bild vollumfänglich selber.

Ziff. 3 Nutzung

1. Jede Art der Nutzung des Bildmaterials bedarf der Zustimmung von Frick Freelance Services. Eine Freigabeerklärung erfolgt schriftlich nach Absprache des Nutzungshonorars und -zweckes in Form einer Rechnung von Frick Freelance Services. Mit Ausnahme der Nutzung zum vereinbarten Gebrauch bleiben sämtliche Rechte an den Bildern (Eigentum, Urheberrecht) bei der Frick Freelance Services respektive bei den Urhebern.
2. Jede Nutzungserlaubnis erstreckt sich nur auf die Rechte des Fotografen an seinem Bild. Insbesondere erstreckt sich diese Nutzungserlaubnis nicht auf die Urheber- oder Persönlichkeitsrechte Dritter. Gibt Frick Freelance Services dem Besteller gelieferte Bilder persönlichkeits- und urheberrechtlich nicht frei, so hat dieser die Frage selber abzuklären, ob Dritte Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte am Bild geltend machen. Ebenso ist es Sache des Bestellers, sich mit Dritten über ihre Rechte zu einigen. Unterlässt dies der Besteller, so trifft ihn allein die Verantwortung und die Haftung. Frick Freelance Services übernimmt keine Ersatzforderungen für die widerrechtliche Verwendung gelieferter Bilder.
3. Jede Verwendung des Bildmaterials ist honorierungspflichtig. Der Honorierungspflicht untersteht auch die Verwendung historischen Bildmaterials. Diese Honorierungspflicht gilt auch für die Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, Fotografien sowie für Layout- und Präsentationszwecke. Das Abzeichnungsrecht ist ebenso voll honorarpflichtig. Die Honorierungspflicht gilt sodann auch, wenn aus dem Bildmaterial durch grafische oder elektronische Bearbeitung ein neues Werk entstanden ist. Zudem ist auch die Verwendung von Teilen oder Ausschnitten des Bildmaterials oder von verfremdeten Bildinhalten honorarpflichtig. Schliesslich untersteht auch die Reproduktion von autorisiert auf Datenbanken oder anderen numerischen Datenträgern gespeichertem Bildmaterial der Honorierungspflicht.
4. Allfällige Preisabsprachen sind vor der Verwendung schriftlich festzuhalten
5. Eine Bildnutzung darf nur im Rahmen des vereinbarten Zweckes und Umfanges vorgenommen werden. Bei dauerhafter Bildnutzung (Prospekte, Internet, Messestände etc.) sind die Nutzungsrechte auf ein Jahr ab Veröffentlichung beschränkt, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Von jeder Bildnutzung sind Frick Freelance Services unaufgefordert kostenlos zwei angestrichene Belegexemplare zuzustellen. Jede andere oder weitere Bildnutzung (Objektwerbung, Neu-Auflage, Internetanwendung, Eigenwerbung, Wiederholung, Lizenzausgabe, Weitergabe an Dritte) bedarf einer erneuten Freigabeerklärung durch Frick Freelance Services.
6. Der Besteller hat die erworbenen Nutzungsrechte innert Jahresfrist zu realisieren, ansonsten sie ohne Rückerstattung des Honorars verfallen. Die Frist beginnt am andern Tag zu laufen, der auf das Datum Valuta Gutschrift Honorarbezahlung folgt.
7. Eine Abspeicherung der Bilddaten über den vereinbarten Nutzungszeitraum hinaus ist ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
8. Exklusivrechte und Sperrfristen sind gesondert zu vereinbaren.
9. Duplizierung oder Abspeicherung oder Digitalisierung des Bildes bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Frick Freelance Services, ansonsten sie nicht zulässig ist.
10. Jede Bildverwendung, die vom schriftlich vereinbarten Nutzungszweck abweicht, zieht eine Konventionalstrafe in der Höhe des dreifachen, angefallenen Bildhonorars nach sich, min-destens jedoch CHF 500.– pro widerrechtlich benutztem Bild. Nebst der Konventionalstrafe kann Frick Freelance Services den angefallenen Schaden noch zusätzlich geltend machen.

Ziff. 4 Bearbeitungskosten und Honorierung

1. Bearbeitungs-, Auswahl- und Übermittlungskosten werden in jedem Fall erhoben und berechnen sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand.
2. Die Nutzungshonorare richten sich nach der Art der Verwendung, dem Abbildungsformat, der Auflage, Platzierung, Verbreitung und Dauer. Das Mindesthonorar beträgt bei Fotografie Dienstleistungen CHF 100.- und bei Freelancer-Dienstleistungen CHF 60.-. Für Bilder, deren Herstellung mit besonderen Kosten verbunden waren (Fotomodell-, Luft-, Unterwasser- und Expeditionsaufnahmen) werden Zuschläge erhoben.
3. Die Layout- oder Präsentationshonorare betragen für hochaufgelöste Bilddaten in jedem Fall mindestens CHF 15.- pro Bild. Erwirbt der Besteller innerhalb von 6 Monaten seit der Lieferung der Bilder Nutzungsrechte, werden die Layout- oder Präsentationskosten der verwendeten Bilder dem Honorar angerechnet.
4. Die Rechnungen von Frick Freelance Services für Bildmaterial sind stets innert 30 Tagen rein netto zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist von 30 Tagen ist ohne weiteres (d.h. ohne separate Mahnung) ein Verzugszins von 1% pro Monat auf dem ausstehenden Rechnungsbetrag geschuldet.
5. Bei Bestellungen für und auf Rechnung eines Dritten haftet der Besteller für die Honorarforderung von Frick Freelance Services solidarisch.
6. Rechnungsumschreibung auf nachträglichen Wunsch des Kunden wird mit CHF 20.– verrechnet.
7. Die Tarife verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer (MWSt.). Sobald Frick Freelance Sevices der Mehrwertsteuerpflicht unterstehen wird, werden 8.0% MWSt. pro Rechnung erhoben. Die Tarife können der Teuerung angepasst werden.

Ziff. 5 Haftung und Schadloshaltung / Haftungsausschluss

1. Jede Freigabeerklärung räumt dem Besteller nur die urheberrechtlichen Nutzungsrechte des Fotografen am Bildmaterial im Rahmen des vereinbarten Zweckes ein. Frick Freelance Services haftet im weiteren für keinerlei Verletzungen von immateriellen oder materiellen Rechten Dritter durch die Nutzung oder Publikation eines Bildes. Es ist Sache des Bestellers, ab-zu klären, ob Dritten weitere Urheberrechte (z.B. bei Abbildung von urheberrechtlich geschützten Werken) oder Persönlichkeitsrechte (insbesondere bei Personenbildnissen) zustehen. Der Besteller ist verpflichtet, vor der Nutzung die Zustimmung der abgebildeten Person oder des Urhebers des abgebildeten Werkes einzuholen. Der Besteller trägt bei einer allfälligen Verletzung von Rechten Dritter die alleinige Haftung, wobei ein Rückgriff auf Frick Freelance Services für die Inanspruchnahme durch Dritte ausgeschlossen ist. Im weiteren verpflichtet sich der Besteller Frick Freelance Services von allen allfälligen Ansprüchen, die gegen Frick Freelance von Dritten wegen Verletzung derer immateriellen oder materiellen Rechte geltend gemacht werden, unverzüglich schadlos zu halten und freizustellen. Der Besteller haftet der Frick Freelance Services dies falls auch für sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten, welche ihr durch die Inanspruchnahme durch den Dritten entstehen.
2. Die sinnenstellende oder diskriminierende Verwendung von Bildmaterial ist verboten. Die Bildbearbeitung ist nur im Rahmen der üblichen Aufbereitung zulässig.
3. Bei nicht termingerechter Lieferung können gegen Frick Freelance Services keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
4. Frick Freelance Services haftet nur für Schäden des Kunden, die in direktem Zusammenhang mit der vertraglichen Verpflichtung stehen und die Frick Freelance Services oder von ihr beauftragten Hilfspersonen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden sind. Frick Freelance Services übernimmt keine Haftung, wenn im Zusammenhang mit der Vermittlung von Dienstleistung eines anderen Anbieters kein Vertrag zustande kommt, Willensmängel geltend gemacht werden etc. Für indirekte Schäden, Vermögensschäden, Folge- oder Drittschäden sowie entgangenen Gewinn haftet Frick Freelance Services nicht. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Gegenwert der von Freelance Services erbrachten Leistung und im Maximum auf CHF 500.– pro Schadensereignis beschränkt.

Ziff. 6 Quellennachweis

1. Alle reproduzierten Bilder sind mit den Urheberrechtsangaben Frick Freelance Services zu versehen. Sollte der Urhebervermerk nicht unmittelbar beim reproduzierten Bild stehen, ist er so anzugeben, dass das Bild eindeutig dem Vermerk zugeordnet werden kann.
2. Eine Unterlassung des Urhebervermerks berechtigt Frick Freelance Services, einen Zuschlag von 100% des Nutzungshonorars zu berechnen.

Ziff. 7 Abweichende Vertragsabreden

Vereinbarungen zwischen Frick Freelance Services und dem Besteller, welche vom Vertrag und/oder den Geschäftsbedingungen von Frick Freelance Services abweichen, sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

Ziff. 8 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Ziff. 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Frick Freelance Services und dem Kunden ist schweizerisches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen über das internationale Privatrecht anwendbar.
2. Für Lieferungen ins Ausland gilt schweizerisches Recht als vereinbart.
3. Unter Vorbehalt der zwingenden Gerichtsstände wird Winterthur als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.
4. Frick Freelance Services steht es offen, Ansprüche bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend zu machen.

© Frick Freelance Services, Oktober 2013
Die verwendeten Umschreibungen gelten für beide Geschlechter.

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